Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Social Knowledge Graph Plattform

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Social Knowledge Graph Plattform (im Folgenden: „Plattform“) der Venus Ai GmbH & Co. KG, Elsa-Bändström-Straße 2, 94327 Bogen (im Folgenden: „Venus Ai).

1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Zurverfügungstellung der Plattform als Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung und Pflege von redaktionellen Inhalten, zur Nutzung vorhandener Zusatzfunktionen und der Möglichkeit der Veröffentlichung von Inhalten unter einer Open Data Lizenz.

1.2 Bei der Plattform handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt. Die Nutzung der Plattform zur Erfassung von Open Data Datenbeständen ist im Rahmen von Projekten von öffentlichen Auftraggebern und gemeinnützigen Projekten kostenfrei. Der Nutzungsvertrag kommt durch die Projektvereinbarung zustande. Darüber hinausgehende Leistungen (wie Schulungen, individuelle Anpassungen am Datenmodell der Plattform für den Auftraggeber sowie die Gewinnung von öffentlich abrufbaren Informationen z.B. durch die Nutzung der API der Plattform für den Auftraggeber, im Folgenden: „Zusatzleistungen“) sowie zusätzliche Funktionen der Plattform (z. B. KI-basierte Übersetzungen in leichte Sprache, im Folgenden „Zusatzfunktionen“) sind kostenpflichtig. Ein Vertrag über Zusatzleistungen und Zusatzfunktionen kommt – soweit nicht anders vereinbart – durch die Annahme eines von der Venus Ai erteilten Angebots zustande. Der Vertragsschluss bedarf der Textform.

 

2. Zugriff und Nutzerkennung

2.1 Die Venus Ai stellt dem Auftraggeber die Plattform in der jeweils aktuellen Version in einer von der Venus Ai betriebenen Cloudinfrastruktur einschließlich der notwendigen Zugänge zur Verfügung. Der Zugriff auf die Plattform erfolgt über das öffentliche Internet mit einem marktüblichen Web-Browser. Der Übergabezeitpunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums der Venus Ai.

2.2 Nutzungsberechtigt sind die vom Auftraggeber namentlich benannten Redakteur:innen. Den Redakteur:innen werden der Venus Ai individuelle Nutzerkennungen und Passwörter zugeteilt. Die Redakteur:innen sind verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der personalisierten Nutzungsdaten auch innerhalb der Organisation des Auftraggebers unzulässig.

2.3 Die Venus Ai gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Plattform einschließlich ggf. beauftragter Zusatzfunktionen während der Dauer des Nutzungsvertrages und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

2.4 Die Venus Ai kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Plattform jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Die Venus Ai wird dabei die berechtigten Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen und den Auftraggeber rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart schuldet die Venus Ai keine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Auftraggebers. Zusatzleistungen sind kostenpflichtig und gesondert zu beauftragen.

2.6 Die Venus Ai wird die Plattform regelmäßig warten und den Auftraggeber über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig in nutzungsschwachen Zeiträumen durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. 

 

3. Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare sowie zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Rechte, die Plattform mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

3.2 Der der Plattform zugrunde liegende Software-Programmcode ist Open-Source-Software. Der Quellcode wird ganz oder in Teilen von der Venus AI unter der Lizenz CC-BY-NC-SA 4.0 bereitgestellt und ist entsprechend lizenziert bzw. lizenzierbar.

 

4. Nutzung der Plattform

4.1 Redaktionelle Inhalte: Der Auftraggeber ist allein für die Rechtmäßigkeit der auf der Plattform eingebrachten Inhalte verantwortlich. Insbesondere sind der Auftraggeber sowie dessen Redakteur:innen dazu verpflichtet, die Urheberrechte an den Inhalten sowie das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht von betroffenen Personen (z. B. Namen, Foto- und Videoaufnahmen) zu beachten. Die Venus Ai nimmt keinerlei inhaltliche Kontrolle der von dem Auftraggeber hochgeladenen Inhalte vor.

4.2 Open Data Lizenz: Soweit der Auftraggeber seine Inhalte unter einer Open Data Lizenz veröffentlichen möchte, ist er auch hier dafür verantwortlich, dass er über die dafür erforderlichen Rechte (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verfügt und entsprechende Rechtsgrundlagen vorliegen. Soweit die Venus Ai dem Auftraggeber zu diesem Zweck Mustertexte zur Verfügung stellt, übernimmt die Venus Ai dafür keinerlei inhaltliche Haftung. Die Venus Ai ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet.

4.3 KI-basierte Zusatzfunktionen: Die Nutzung von KI-basierten Zusatzfunktionen ist derzeit nur für Inhalte möglich, die keine personenbezogenen Daten enthalten.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Plattform keine Inhalte einzubringen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

4.5 Der Auftraggeber stellt die Venus Ai von allen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten auf erstes Anfordern frei und ersetzt der Venus Ai die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung. Die Venus Ai wird den Auftraggeber unverzüglich über Ansprüche von Dritten informieren und ihn bei der Rechtsverteidigung unterstützen.

 

5. Sonstige Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber und seine Redakteur:innen haben die ihnen übermittelten Zugangsdaten sowie Schnittstellen (API-Key) zu der Plattform dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist der Venus Ai unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Der Auftraggeber wird die Daten vor deren Speicherung auf der Plattform auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

5.3 Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

 

6. Support

6.1 Die Venus Ai unterhält im Rahmen der individuellen Support-Vereinbarungen für Anfragen des Auftraggebers zu Funktionen der Plattform einen Support-Service.

6.2 Anfragen können über die plattform-eigene Hilfefunktion oder, sofern diese nicht erreichbar ist, per E-Mail gestellt werden.

6.3 Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

 

7. Service Level und Störungsbehebung

7.1 Die Venus Ai gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Plattform von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums der Venus Ai.

7.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Auftraggebers, sämtliche Hauptfunktionen der Plattform zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der Venus Ai im Rechenzentrum maßgeblich.

7.3 Der Auftraggeber hat Störungen unverzüglich per E-Mail an support@venus.bayern zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

7.4 Soweit nicht anders vereinbart, wird die Venus AI schwerwiegende Störungen der Plattform – das heißt, wenn die Nutzung der Plattform insgesamt oder eine ihrer Hauptfunktionen nicht möglich ist – innerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 12 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung beheben (Behebungszeit), sofern die Meldung während der Servicezeiten erfolgt. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird die Venus Ai den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

7.5 Die Venus Ai stellt ihre Schnittstellen (APIs) über eine geclusterte, redundante Infrastruktur bereit, um eine hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit sicherzustellen. Durch Lastverteilung und automatische Failover-Mechanismen bleibt die API auch bei Serverausfällen oder Wartungsarbeiten nutzbar. Sollte es dennoch in Ausnahmefällen zu vorübergehenden Einschränkungen oder Ausfällen kommen, verpflichtet sich die Venus Ai, diese Störungen zeitnah zu beheben. Darüber hinausgehende Leistungen der Venus Ai bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.6 Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Plattform sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 1224 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

7.7 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen der Venus Ai.

7.8 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers gegen die Venus Ai bleiben unberührt.

 

8. Gewährleistung 

8.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Plattform gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

8.2 Der Auftraggeber hat der Venus Ai  jegliche Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

8.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Plattform wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

 

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Venus Ai bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet die Venus Ai – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Venus Ai vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

· für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

· für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Venus Ai jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Venus Ai nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Venus Ai einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.

 

10. Datenschutz

10.1 Die Venus Ai verarbeitet in den redaktionellen Inhalten der Auftraggeber enthaltene  personenbezogene Daten als sogenannter Auftragsverarbeiter im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.

10.2 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Redakteur:innen (z.B. Name, Zugangsdaten, Logdaten) erfolgt auf Grundlage des bestehenden Nutzungsvertrages, Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO.

 

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die vorgenannte Pflicht zur Vertraulichkeit schränkt jedoch keine Partei darin ein, für sie tätige Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, in anderen Projekten einzusetzen. Der Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

11.2 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt bzw. verwertet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Venus Ai gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Venus Ai in Bogen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.