AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Venus Ai GmbH & Co. KG

Venus Ai GmbH & Co. KG

Elsa-Brändström-Straße 2

94327 Bogen

Stand: 24. Juni 2025

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Venus Ai GmbH & Co. KG (nachfolgend „Venus Ai“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie finden insbesondere Anwendung auf Beratungs-, Entwicklungs-, Dienstleistungs- und Software-Leistungen sowie die Nutzung der digitalen Plattform „Social Knowledge Graph“.
  2. Ergänzend gelten für die Nutzung der digitalen Plattform die separaten „Nutzungsbedingungen der Social Knowledge Graph Plattform“, die ausdrücklich Bestandteil dieser AGB sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen dieser AGB vor.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Venus Ai Vertragsbestandteil. Ein Schweigen von Venus Ai auf abweichende Bedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Vertragsgegenstand sind insbesondere Beratungs-, Entwicklungs-, Dienstleistungs- und Software-Leistungen sowie die Bereitstellung und Nutzung der digitalen Plattform „Social Knowledge Graph“ gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  2. Angebote von Venus Ai sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Venus Ai oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch Venus Ai zustande. Als Beginn der Leistungserbringung gilt der Zeitpunkt, zu dem Venus Ai mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung beginnt, beispielsweise die Einrichtung von Zugängen, die Bereitstellung von Software oder die Aufnahme von Beratertätigkeiten.
  4. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Kalendertagen nach deren Eingang bei Venus Ai gebunden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  2. Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei Venus Ai.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Venus Ai berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann Venus Ai eine Mahnpauschale von 5,00 EUR erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  4. Venus Ai behält sich bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten oder bei Leistungen, die mehr als 12 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, Preisanpassungen vor. Eine solche Preisanpassung kann erfolgen, wenn sich die Gestehungskosten für die vertragsgegenständlichen Leistungen (z.B. Personal-, Material-, Lizenzkosten, Energiekosten) um mehr als 5% erhöhen. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Eine Erhöhung der Preise um mehr als 5% des zuletzt gültigen Preises innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berechtigt den Kunden zur Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung ausgeübt werden.

 

§ 4 Plattformnutzung und Datenrechte

  1. Die Nutzung der Plattform „Social Knowledge Graph“ erfolgt gemäß den separaten Nutzungsbedingungen der Social Knowledge Graph Plattform.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte (Texte, Daten, Bilder, Software etc.) allein verantwortlich und gewährleistet, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Der Kunde stellt Venus Ai von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder dessen Plattformnutzung gegen Venus Ai geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von Venus Ai, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von Venus Ai zu vertreten ist.
  4. Venus Ai verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten regelt eine separate Datenschutzerklärung, die auf der Website von Venus Ai abrufbar ist. Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.

 

§ 5 Leistungs- und Lieferbedingungen

  1. Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie von Venus Ai ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Schätztermine.
  2. Verzögerungen bei der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen) oder anderer unverschuldeter Umstände (z.B. Ausfall von Subunternehmern, unvorhersehbare technische Probleme) verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Bei Leistungsverzögerungen, die Venus Ai zu vertreten hat, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Venus Ai gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen dem Stand der Technik entsprechen und die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
  2. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kauf- bzw. Werkvertragsrechts. Venus Ai ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, wobei Venus Ai die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) oder Erneuerung der Leistung hat. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Software und erbrachte Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme oder Übergabe, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Für Dienstleistungen gilt keine eigenständige Gewährleistungsfrist, sondern die gesetzlichen Regelungen für Dienstverträge.
  4. Haftung:
    • Venus Ai haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Venus Ai nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, ist die Haftung von Venus Ai auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    • Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, soweit der Kunde angemessene und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hat, die eine Wiederherstellung der Daten ermöglichen.
    • Eine weitergehende Haftung als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Venus Ai.

 

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle Rechte an der von Venus Ai erstellten Software, Dokumentationen, Konzepten, Zeichnungen, Entwürfen, EDV-Programmen und -Daten, Mustern, Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Arbeitsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei Venus Ai, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart.
  2. Der Kunde erhält, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Leistungen von Venus Ai ausschließlich für die vertraglich vereinbarten, eigenen Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung durch Dritte, auch Konzerngesellschaften oder verbundene Unternehmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Venus Ai.
  3. Soweit Venus Ai im Einzelfall dem Kunden ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte überträgt, sind diese Nutzungsrechte auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt, nicht exklusiv und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Venus Ai an Dritte übertragen werden. Eine dauerhafte, umfassende Rechteübertragung (z.B. ausschließliche oder unbegrenzte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
  4. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch Venus Ai im Rahmen der Leistungserbringung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt Venus Ai insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von Venus Ai, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten.
  5. Druckvorlagen, insbesondere Daten oder sonstige für die Produktion notwendige Hilfsmittel, die speziell im Rahmen der Leistungserbringung erstellt wurden, gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das Eigentum bei Venus Ai.

 

§ 8 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die (a) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, (b) der Öffentlichkeit bereits vor Offenlegung bekannt oder allgemein zugänglich waren, (c) der empfangenden Partei nach Offenlegung durch Dritte rechtmäßig zugänglich gemacht werden, ohne dass dies eine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht darstellt, oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Venus Ai in Bogen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Straubing, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Venus Ai ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.